Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis für ambulant tätige Pflegekräfte mit Landesförderung
Das neue Landesprogramm WEITERBILDUNG mit einem Finanzvolumen von 38 Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 31.12.2028, ermöglicht erstmalig Beschäftigten, Neueinstellungen, betrieblich Auszubildenden und Fachpraktikern der ambulanten Pflege die Möglichkeit, eine EU-Fahrerlaubnis der Hauptklasse B sowie andere Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Der Referent gibt Hinweise zum Förderkriterium “eigenständige Fahrtätigkeit zur Berufsausübung”, informiert über altersgerechte Wege zum Führerscheinerwerb und der landesweit einheitlich geregelten AM-Fahrerlaubnis, die bereits mit 15 Jahren das unbegleitete Führen vom zulassungs- und steuerfreien City PKW ermöglicht. Außerdem erläutert er den Prozess der Antragstellung und stellt zahlreiche Unterlagen zur Verfügung.
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Dieses Seminar findet in Präsenz statt.