Abschluss und was nun? Arbeiten oder weiter lernen?

Nach der Ausbildung hast Du gute Chancen am Arbeitsmarkt.


Wo kann ich arbeiten?

  • in stationären Pflegeeinrichtungen (z.B. Seniorenwohnheim)
  • in Krankenhäusern
  • in Rehabilitationskliniken
  • in Hospizen
  • bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten
  • in Privathaushalten
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

Wie sind die Arbeitszeiten in der Pflege?

DIE Arbeitszeit in der Pflege gibt es nicht. Je nach Tätigkeit kommen ganz unterschiedliche Arbeitszeiten auf dich zu. Du findest bestimmt etwas, was zu dir passt.

Da pflegebedürftige Menschen auch abends und am Wochenende betreut werden müssen, gibt es viele Einsatzmöglichkeiten im Schichtdienst. Aber auch Tätigkeiten in „Normalschicht“ sind möglich z.B. in Einrichtungen der Tagespflege, und sogar Tätigkeiten in Teilzeit. 


Was kann ich nach der Ausbildung verdienen?

Ab 01.09.2022 beträgt der Mindestlohn für qualifizierte Hilfskräfte (Staatlich anerkannte:r Pflegehelfer:in) 14,60 €. Der Pflegemindestlohn steigt weiter an zum 01.05.2023 auf 14,90 € und zum 01.12.2023 auf 15,25 €.

Arbeitest Du in Vollzeit (40 Stunden/Woche), erhältst Du ab dem 01.09.2022 ein Bruttogehalt von ca. 2.500,00 €. Dazu kommen ggf. Nachtschicht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.

Ausgezahlt bekommst du dann das Nettogehalt, nachdem noch die Steuern und Versicherungsbeiträge abgezogen wurden.


Nach der Ausbildung kannst Du aber auch weiter lernen in der generalistischen Pflegeausbildung.

Vom Helfer zum Generalisten!

Du möchtest Dich beruflich weiterentwickeln? Dann kannst Du anschließend die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann beginnen. Dabei kann unter Berücksichtigung Deiner Pflegehilfeausbildung die Ausbildungszeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden.

Nähere Informationen dazu findest Du unter: